Sie haben mehr als 9 Beschäftigte in Ihrem Unternehmen, die am PC arbeiten?

Sie verarbeiten automatisiert personenbezogene Daten?

Sie speichern spezielle personenbezogene Daten wie z.B. Krankenakten oder Privatadressen Ihrer Gäste?

Sie haben eine Videoüberwachung oder/und eine elektronische Zutrittskontrolle?


Dann sind Sie auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser muss – laut § 4f Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz – über eine entsprechende fachliche Eignung, sprich Ausbildung verfügen, die jährlich aufgefrischt werden muss.

 

AUFGABEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN (§4 BUNDESDATENSCHUTZGESTZ)

Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Er muss die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.

 

WAS HEISST DAS JETZT FÜR MICH?

Wenn Ihr Unternehmen eine der oben genannten Bedingungen erfüllt, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragen benennen, der die genannten Aufgaben ... die mit hohem Aufwand verbunden sind ... erledigt. Zuvor muss diese Person natürlich noch qualifiziert und dann für die Erfüllung der Aufgaben freigestellt werden. Je nach Unternehmensgröße variiert der Zeitaufwand zwischen 15 - und 50% einer Vollzeitstelle. Das hat Ihnen gerade noch gefehlt!

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!